FAQs
Zu den wichtigsten Fragen rund um die Mitgliedschaft, Förderung und unsere Sportarten Klettern und Skibergsteigen finden Sie hier Antworten und weitere Informationen. Beim Klicken auf die jeweilige Frage springt das entsprechende Antwortfeld auf.
Grundsätzlich bestehen folgende Fördermöglichkeiten durch Mittel der bayerischen Staatsregierung für alle Mitgliedsvereine, die förderfähig gemäß der Sportförderrichtlinien sind:
1) Förderung des Sportbetriebs über die Vereinspauschale: Beantragung über örtlich zuständiges Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) oder Sportamt auf Basis der Mitgliedermeldung an den BLSV. Grundlage ist die Anzahl der gemeldeten Mitglieder und Trainer*innen im Verein.
2) Förderung des Baus von künstlichen Kletteranlagen: Beantragung über BLSV/Referat Sportstättenbau, siehe Link (http://www.blsv.de/blsv/vereinsservice/sportstaettenbau/sportfoerderrichtlinien.html).
3) Weitere Fördermöglichkeiten über den Bergsportfachverband Bayern bestehen für Mitgliedsvereine, die sich in hohem Maße im Bereich Nachwuchsleistungssport engagieren und mit uns auf langfristiger Basis kooperieren, was den Trainings- und Wettkampfbetrieb anbelangt. Siehe Infos zu unseren Talentsichtungszentren. Für weitergehende Informationen kommen Sie bitte direkt auf uns zu!
Der Bergsportfachverband Bayern erhebt seit 2017 einen jährlichen Mitgliedschaftsbeitrag als Pflichtbeitrag von seinen Mitgliedsvereinen. Die Beitragserhebung erfolgt gemäß Beschluss der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 29.11.2016 (siehe auch Beschlussvorlage) folgendermaßen:
Die außerordentliche Mitgliederversammlung des Kletterfachverband Bayern am 18.11.16 beschließt die Einführung eines verpflichtenden Mitgliedsbeitrags für die Mitgliedsvereine des Kletterfachverband Bayern ab dem Jahr 2017.
Für ordentliche Mitglieder gemäß § 4 Nr. 1 der Satzung beträgt der jährliche Pflichtbeitrag:
€ 0,40 pro A-Mitglied
€ 0,20 pro B-Mitglied
zum Stichtag 1. Januar der Bestandserhebung des Deutschen Alpenvereins.
Für außerordentliche Mitglieder gemäß § 5 Nr. 1 der Satzung, die keine Aufgliederung nach A- und B-Mitgliedschaft haben, beträgt der Beitrag für jeden im BLSV gemeldeten Kletterer € 1,50.
Die auf den ersten Blick höheren Beiträge der außerordentlichen Mitglieder relativieren sich dadurch, dass die Beiträge der ordentlichen Mitglieder auf deren gesamten A- und B-Mitgliedern bemessen wird.
Im Jahr 2021 wurde im Rahmen der Mitgliederversammlung am 23.4.2021 folgende Beitragsanpassung ab 2022 beschlossen:
Ordentliche Mitglieder (= DAV-Sektionen) gemäß § 4 der Satzung | Jahresbeitrag |
Pro A-Mitglied im DAV zum Stichtag 1.1. | 0,60 € |
Pro B-Mitglied im DAV zum Stichtag 1.1. | 0,30 € |
Außerordentliche Mitglieder gemäß § 5 der Satzung | Jahresbeitrag |
Pro BLSV-Mitglied in der Sparte 53 (Bergsport) zum Stichtag 1.1. | 2,0 € |
Die jeweils aktuellen Beitragssätze sind der Beitrittserklärung im Downloadbereich zu entnehmen. Dort finden Sie auch die aktuellen Beiträge, die jährlich an den Bayerischen Landessportverband und die VBG zu entrichten sind.
Der Beitrag zur VGB im Rahmen des Mitgliedsbeitrags an den BLSV beinhaltet die Versicherung für die „Übungsleiter“ als Umlage auf alle gemeldeten Mitglieder entsprechend einer Rahmenvereinbarung über den DOSB. Die Abgaben zur VBG, die die Mitgliedsvereine an den DAV leisten, beinhalten die Versicherung für die „gewählten Ehrenamtsträger“ und "freiwilligen Helfer" (siehe Handbuch des DAV, Kapitel Versicherungen).
Grundsätzlich fallen Routenbauer*innen nicht unter den Übungsleiterfreibetrag (Trainerpauschale), eine Bezahlung im Rahmen der Ehrenamtspauschale wiederum ist grundsätzlich möglich.
Je nach Vereinssatzung und Einsatz im Verein kann dies abweichend sein. Um eine steuerrechtlich korrekte Handhabung zu gewährleisten, empfehlen wir die Auslegung immer mit dem zuständigen Steuerberater zu besprechen.
Passende und geprüfte Schutzausrüstung (PSA und PSAgA) ist arbeitgeberseitig zur Verfügung zu stellen, unabhängig von Umfang und Bezahlung der Routenbauaktivität (auch gelegentlich im Ehrenamt). Selbständige Routensetzer*innen (Rechungssteller*innen) haben diese grundsätzlich selbst zu stellen. Es empfiehlt sich in der Praxis, den Bedarf vorab mit Auftraggeber / Kletterhallenbetreiber zu klären, damit zum Einsatz keine Kompromisse auf Kosten der Sicherheit stattfinden.
Grundpaket persönliche Schutzausrüstung Boulderbau
- Gehörschutz
- Augenschutz
- Schutzhandschuhe (situativ, je nach Arbeitsschritt und Gefährdungsbeurteilung)
- Atemschutz (situativ, z.B. Rausschrauben/ Reinigen)
Grundpaket PSA(gA) für Arbeiten im Routenbau (aus dem Seil/samt sportlichem Testen)
- für Montage Auffanggurt/Haltegurt/Sitzgurt (EN 361,EN 358, EN813)
- für Arbeiten im Seilsystem Arbeitssitz/ Sitzbrett
- Tragseil (Personenseil), Sicherheitsseil (Backup/ Lifeline) und Materialseil „halbstatische“ Seile (Kernmantelseil geringer Dehnung EN 1891 Typ A)
- Bandfalldämpfer (EN 355) ggf. für autarke Aufstiege bzw. Anschlag in Hubarbeitsbühnen (bzw. spezifische Bedienanweisung beachten)
- Sicherungsgerät, Halbautomat (EN 15151) für Sicherungsvorgänge (z.B. Installation von Seilen in Partnersicherung/ sportliches Testen)
- Abseilgeräte (EN 341, EN 12841 Typ C) am Tragseil und Materialseil
- Mitlaufendes Auffanggerät (wesentlich EN 12841 Typ A, EN 353-2)
- Rolle mit Rücklaufsperre / Seilklemme (EN 567, EN 12841 Typ B)
- Rolle EN 12278
- Karabiner / Verbindungselemente (EN 362)
- Verbindungsmittel zur Positionierung (EN 358)
- Schutzhelm (EN 397 oder auch EN 12492)
- für sportliche Sicherung/ Testen übliche Anforderungen Sportklettern (Dynamisches Seil EN 897, Anseilgurt EN 12277, Sicherungsgeräte)
Zusätzliche Materialien für sicheren Aufbau und ergonomisches Arbeiten mit Materialsystemen wie Klemmen/ Rollen siehe Maßgaben aus dem Ausbildungswesen Routenbau Breitensport (DAV Bundesverband).